Metall- und Elektroindustrie

T-ZUG macht Station: Jetzt gibts tarifliches Zusatzgeld!

24.07.2024 | Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben haben jetzt gut lachen. Ihre Juli-Abrechnung fällt üppiger aus. Das tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG) kommt zur Auszahlung – 27,5 Prozent des Monatsentgelts plus 18,5 Prozent vom Eckentgelt des Tarifgebiets. Beschäftigte mit Kindern, in Schichtarbeit oder mit Pflegeaufgaben können optional auch freie Tage wählen.

Bis zu acht zusätzliche freie Tage können Kolleginnen und Kollegen, die Kinder betreuen, Angehörige pflegen oder im Schichtdienst arbeiten, durch Umwandlung aus einem Teil des T-ZUGs (T-ZUG A, 27,5 Prozent vom Monatsentgelt) erhalten. Den dafür notwendigen Antrag müssen Berechtigte bis zum 31. Oktober bei ihrem Arbeitgeber stellen. Zum Antrag geht es hier.

Alle anderen Beschäftigten aus tarifgebundenen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie bekommen T-ZUG mit der Juli-Abrechnung. Bedeutet: 27,5 Prozent Deines Monatsentgelts – plus Zusatzbetrag (T-ZUG B) in Höhe von 18,5 Prozent des Eckentgelts des jeweiligen Tarifgebiets von rund 600 Euro.

Beispiel: Bei einem monatlichen Durchschnittverdienst von rund 3500 Euro brutto gibt es zusätzlich noch einmal fast 1700 Euro T-ZUG.

Vier jährliche Sonderzahlungen in der Metall- und Elektroindustrie
Das Tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG) gibt es in Betrieben, die an die Tarifverträge der IG Metall für die Metall- und Elektroindustrie gebunden sind. Die IG Metall hat T-ZUG in der Metall-Tarifrunde 2018 mit Warnstreiks durchgesetzt. Es gliedert sich auf in ein Tarifliches Zusatzgeld (T-ZUG A = 27,5 Prozent des individuellen durchschnittlichen Monatsentgelts) und einen Zusatzbetrag (T-ZUG B = 18,5 Prozent vom Eckentgelt des jeweiligen Tarifgebiets).

Neben dem T-ZUG gibt es nach den Tarifverträgen der IG Metall in der Metall- und Elektroindustrie noch drei weitere jährliche Sonderzahlungen: Das T-Geld (18,4 Prozent im Februar, seit 2022), das zusätzliche Urlaubsgeld (rund 69 Prozent) und das Weihnachtsgeld (50 bis 55 Prozent). Achtung: Voraussetzung für Sonderzahlungen ist, dass die Beschäftigten mindestens sechs Monate im Betrieb sind.

Vorteil der Sonderzahlungen: In betrieblichen Krisen können Sonderzahlungen leichter als das normale Monatsentgelt in Zeit gewandelt werden. Dadurch können Arbeitszeiten reduziert und somit Arbeitsplätze gerettet werden. In einigen Betrieben haben Betriebsräte und Arbeitgeber etwa vereinbart, dass das T-ZUG für alle in Zeit umzuwandeln ist.

Es ist laut Tarifvertrag zudem in Krisen möglich, den Zusatzbetrag (T-ZUG B) zu verschieben oder gar nicht auszubezahlen. Das kann der Arbeitgeber jedoch nicht einfach so entscheiden, sondern muss das der IG Metall mit Zahlen nachweisen.

Bereits mit der Mai-Abrechnung wurde außerdem die zweite Stufe der von der IG Metall Ende 2022 durchgesetzten Tariferhöhung wirksam: Die tariflichen Monatsentgelte stiegen um 3,3 Prozent.

Weitere Fragen und Antworten zum T-ZUG gibt es hier.

 

 

Von: igm/kk

Unsere Social Media Kanäle